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admin
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Anmeldungsdatum: Oct 17, 2004
Beiträge: 24

BeitragVerfasst am: Di Jun 26, 2007 1:42 am    Titel: Sozialplan Antworten mit Zitat

Arbeitgeber und Betriebsrat können in einem Sozialplan vereinbaren, dass die Zahlung einer Abfindung an die Voraussetzung geknüft ist, dass dem Arbeitnehmer, der selbst kündigt, zuvor ein "unzumutbares" Arbeitsplatzangebot gemacht worden ist.
Dass Arbeitnehmer, die vor Erhalt eines unzumutbaren Arbeitsangebotes selbst kündigen, schlechter gestellt werden als die Kollegen in derselber Situation, spielt keine Roll.

(Bundesarbeitsgericht, 1 ABR 163/06)
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