 | Sozialhilfe im Ausland |
Anonymous schreibt "Wenn ein Sozialhilfeempfänger im Ausland lebt, bzw. seinen Lebensmittelpunkt ins Ausland verlegt, bekommt er nicht automatisch Sozialhilfe.
Das hat ein hessisches Sozialgericht entschieden.
Sozialhilfe dürfen nur Menschen beziehen mit "gewöhnlichen Aufenthaltsort" in Deutschland. Ist ein Empfänger z.B. für einen Kuraufenthalt im Ausland und der Aufenthalt überschreitet die übliche Länge und wenn dennoch der Termin für eine Rückkehr nicht absehbar ist, müsse die Sozialhilfe verweigert werden.
Sozialhilfe im Ausland
zurück Rente mit 67 Jahren nächste Versorgungsrecht"
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