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Rister Rente im Ausland

 
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soziali
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Anmeldungsdatum: Jan 23, 2007
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: Sa Aug 25, 2007 2:32 am    Titel: Rister Rente im Ausland Antworten mit Zitat

Wenn der Ruhestand im Ausland geplant ist, muss die staatliche Förderung zurückgezahlt werden. Zurückgefordert wird jedoch nur der nominell gewährte Förderbeitrag, der Zinsertrag bleibt beim Riestersparer.

Die Rückzahlung kann auch gestundet werden, d.h. der Betrag muss nicht auf einmal zurückbezahlt werden, jedoch vor Erhalt der tatsächlichen „Leistung aus Altersvorsorge“
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