soziali Newbie


Anmeldungsdatum: Jan 23, 2007 Beiträge: 11
|
Verfasst am: Sa Aug 25, 2007 2:32 am Titel: Rister Rente im Ausland |
|
|
Wenn der Ruhestand im Ausland geplant ist, muss die staatliche Förderung zurückgezahlt werden. Zurückgefordert wird jedoch nur der nominell gewährte Förderbeitrag, der Zinsertrag bleibt beim Riestersparer.
Die Rückzahlung kann auch gestundet werden, d.h. der Betrag muss nicht auf einmal zurückbezahlt werden, jedoch vor Erhalt der tatsächlichen „Leistung aus Altersvorsorge“ |
|