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 Recht auf Rente

Sozialrecht Rente und AltersvorsorgeAnonymous schreibt "Die betriebliche Altersvorsorge gewinnt für die Absicherung des Lebensstandards im Alter immer mehr an Bedeutung. Die gesetzliche Rente allein - das ist mittlerweile allgemein bekannt - reicht nicht mehr aus. Die Betriebsrente ist eine besonders attraktive Form des Sparens für den Ruhestand. Denn wer sich für eine Entgeltumwandlung entscheidet, kann bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der deutschen Rentenversicherung von seinem Gehalt - das sind zurzeit 2.520 Euro jährlich - in den Aufbau seiner Betriebsrente investieren. Dieser Teil des Bruttolohns ist von der Steuer und bis Ende 2008 auch von der Sozialversicherung befreit. Der Höchstbetrag kann sogar um einen weiteren steuerfreien Betrag von 1.800 Euro im Jahr aufgestockt werden, dieser ist aber nicht sozialversicherungsfrei.

"Viele Arbeitnehmer und selbst manche Arbeitgeber wissen noch nicht, dass jeder Mitarbeiter seit 2002 einen Rechtsanspruch hat, über seine Firma einen Teil seines Gehalts steuerbegünstigt in eine betriebliche Altersversorgung zu investieren", sagt Dr. Michael Hessling, Vorstand der Allianz Lebensversicherungs-AG (Allianz Leben). "Wenn die Mitarbeiter erst einmal von den Vorteilen der Vorsorge über den Betrieb erfahren haben, ist das Interesse in jeder Firma in aller Regel groß", betont Hessling. Recht auf Rente

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