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Anmeldungsdatum: Oct 17, 2004 Beiträge: 24
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Verfasst am: Di Aug 29, 2006 1:59 pm Titel: Kündigung und Arbeitslosengeld I |
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Kündigt ein Kraftfahrer seine Stelle, weil das vereinbarte monatliche Arbeitsentgeld schleppend, garnicht, teilweise oder nicht zum vereinbarten Termin gezahlt wird und er wechselt dann seine Arbeitsstelle (hier befristeter Vertrag) wird dann nicht übernommen, so hat er seine Arbeitsstelle nicht fahrlässig aufgegeben. Die Arbeitsagentur darf keine Sperrzeit für den Bezug von ALG I verhängen, weil der Kraftfahrer einen wichtigen Grund hatte, seinen voherigen Arbeitsplatz aufzugeben.
(Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, L 1 AL 125/03)
Kündigung und Arbeitslosengeld I |
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