Verfasst am: Mo Aug 21, 2006 5:08 pm Titel: Hartz IV und Miete
Wenn ein Arbeitslosengeld 2 Empfänger schon sechs Monate vergeblich eine preisgünstigere Wohnung sucht, braucht die Arbeitsagentur nicht den vollen Mietpreis ersetzen.
Das trifft jedoch nur zu, wenn der Empfänger nur in unmittelbarer Nähe des jetzigen Wohnsitzes sucht und denn auch noch auf dem freien Wohnungsmarkt und nicht auf dem sozialen Wohnungsmarkt.
Das Landessozialgericht NRW warf das einer "Arbeitslosengeld 2" Empfängerin vor, da Sie jegliche Bemühungen um öffentlich geförderte und somit preisgünstigeren Wohnungen unterlassen hatte.
(AZ: L 19 B 21/05 AS ER)
Hartz IV und Miete
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