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 gesetzlich Versicherte

Sozialrecht Rente und AltersvorsorgeAnonymous schreibt "Einige Leistungen von gesetzlich Versicherten werden ausgeweitet. Dazu zählen:
Impfungen, Eltern Kind Kuren, Rehabehandlungen für alte Menschen und die Betreuung von Schwerstkranken und Sterbenden in den eigenen vier Wänden.
Wer jedoch Vorsorgeuntersuchungen nicht macht und später erkrankt muss mehr zuzahlen.
Die Behandlungen von "Piercing" wird nicht mehr bezahlt. Die Kliniken werden für ambulante Behandlungen geöffnet. Gesetzliche Krankenkassen können neuerdings Wahltarife anbieten, z.B. mit Rückerstattung, Selbstbehandlung oder auch homöophatische Mittel.

Hausartztarife müssen jetzt von allen Krankenkassen angeboten werden.

Beitragssätze:
Wenn 2009 der Gesundheitsfonds startet legt der Bund einen einheitlichen Beitragssatz fest. Arbeitnehmen und Arbeitgeber zahlen ein. Es wird für die Kassen für jeden Versicherten ein einheitlicher Beitrag gezahlt.
Krankenkassen mit einen sehr hohen "Krankenstand" bekommen dann teilweise Mittel von anderen Kassen.
Falls den Kassen diese Summen nicht ausreichen können Sie von den Versicherten Zusatzbeiträge fordern. Falls das geschiet kann der Versicherte die Krankenkasse wechseln.

gesetzlich Versicherte bei der Krankenkasse

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