Verfasst am: Di Okt 16, 2007 2:56 am Titel: Gleichbehandlungsgesetzt (AGG)
Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz ist auch denn verletzt, wenn der Arbeitgeber gegen eine Norm verstößt, die eine Benachteiligung von Arbeitnehmern ausdrücklich verbietet.
Ein solches Verbot enthält das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetzt (AGG).
Eine angestellte Lehrerin klagte erfolgreich für eine Gleichbehandlung mit zwei männlichen Kollegen. Diese wurden von Ihrem Arbeitgeber besser gestellt. Das Argument nicht alle drei Arbeitnehmer mit Sonderkonditionen finanzieren zu können recht hierbei nicht aus.
Die Lehrerin hätte mit in das Auswahlverfahren kommen müssen.
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