admin Newbie


Anmeldungsdatum: Oct 17, 2004 Beiträge: 24
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Verfasst am: Di Aug 14, 2007 3:26 pm Titel: Erwerbsminderungsrente |
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Wenn eine 59-jährige Frau, die nach der Ausbildung als Damenschneiderin, z.B. als Schneiderin, Verkäuferin und Laborhilfe gearbeitet hat, kann keinen Antrag auf Erwerbsminderungsrente durchsetzen, wenn Ihre Krankheiten insgesamt nicht dazu führen, da Sie maximal 6 Stunden am Tag arbeiten kann. Von ihren Ausbildungsberuf, den Sie ja nicht mehr Ausüben könnte darf hierbei nicht ausgegangen werden.
(Landessozialgericht Berlin Brandenburg, L 3 R 1534/06) |
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