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Anmeldungsdatum: Oct 17, 2004 Beiträge: 24
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Verfasst am: Di Aug 14, 2007 3:12 pm Titel: Langzeitarbeitslos und geringfügig Beschäftigt |
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Wenn ein Langzeitarbeitsloser beim Antrag auf Arbeitslosengelg 2 die wahrheitsgemäße Angabe macht, dass er einer geringfügigen Beschäftigung nachgeht und seine Leistung ohne Anrechnung der Einnahmen aus dem 400 Euro Job berechnet wird, sokann die Arbeitsagentur nachher kein Geld zurückverlangen, wenn sie anhand der vorgelegten Lohnabrechnung feststellt zuviel Geld überwiesen zu haben.
Nur wenn der Bedürftige zustimmt, dürfte die Differenz mit den zukünftigen Leistungen verrechnet werden.
(Sozialgericht Koblenz, AZ: S 11AS 635/06) |
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