Verfasst am: Mi Jun 27, 2007 11:21 pm Titel: Krankenversicherungsschutz
Die Einführung in die Versicherungspflicht erfolgt Schrittweise. Bereits seit 1. April gibt es die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankversicherung. Wer früher schon mal in der gesetzlichen Krankenversicherung war muss nun in die Kasse zurück bei der er früher versichert war.
Wenn Sie zuletzt privat krankenversichert waren, ist natürlich wiederum die private Krankenversicherung für Sie zuständig.
Diese muss an dem 1. Juli einen Standardtarif anbieten.
Zwischen der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung kann natürlich frei gewählt werden, wer noch nie versichert war.
Selbstständige und Beamte bilden hier die Ausnahme. Diese Berufsgruppe muss sich an die private Krankenversicherung wenden.
Derjenige der nun nach den Neuerungen in der gesetzlichen Kranken und Pflegeversicherung versicherungspflichtig wird, zahlt Beiträge nach der Höhe des Einkommens, Mindesteinkommen 816,67 Euro
Diejenigen die bis jetzt noch keinen Versicherungsschutz haben können diesen jedoch anmelden/abschließen damit der Versicherungsschutz noch Rückwirkend zum 1. April 2007 hergestellt wird. Die Beiträge werden ebenfalls rückwirkend fällig.
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