Verfasst am: Do Aug 03, 2006 6:10 pm Titel: Neue Ich AG, Überbrückungsgeld
Neue Regeln gelten ab dem 01.August 2006 für die neue Ich AG.
Die "Alte Ich AG" wird mit dem Überbrückungsgeld gebündelt. Der Nachteil sind hierbei die niedrigen Zuschüsse. Der Förderbetrag richtet sich nach der Höhe der Arbeitslosengeldes I. Dies sind normalerweise 60 bzw. 67 % vom letzten Nettogehalt.
Ein Arbeitsloser, der Arbeitslosengeld I bekommt und sich dann Selbstständig macht, wird dann bis zu 15 Monaten vom Staat unterstützt.
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