eurowatz Newbie


Anmeldungsdatum: Nov 02, 2009 Beiträge: 1
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Verfasst am: Di Nov 03, 2009 12:23 am Titel: kündigung zwecks diplomarbeit. |
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hallo,
ich habe einige fragen zu meiner bevorstehenden kündigung:
ich arbeite seit 3 J. (seit einem Jahr unbefristet) auf halber stelle im callcenter einer großen airline. aus drei gründen möchte ich ende diesen, oder anfang nächsten jahres kündigen (4 wochen kündigungsfrist):
1.) bisher konnte ich meine dienste recht gut mit meinen kollegen tauschen und somit ab und zu blöcke von 5 tagen und mehr frei tauschen, um meine lebensgefährtin zu besuchen, die in spanien lebt und studiert. diese möglichkeit ist kürzlich weggefallen, so dass ich meine freundin nur noch besuchen kann, wenn ich urlaub nehme. das reicht zeitlich natürlich nicht aus. mein job und mein privatleben sind seither für mich unvereinbar.
2.) ich möchte meine diplomarbeit schreiben, welche ich seit nunmehr 3 jahren vor mir herschiebe. parallel zur arbeit, die eine gute stunde von zuhause entfernt ist schaffe ich es einfach nicht, zumal ich freiblöcke bisher häufig nutzte um meine freundin zu besuchen. ACHTUNG: ich war jedoch bisher nicht als werksstudent beschäftigt und hatte keinerlei vergünstigungen wegen meines studentenstatus (habe volle abgaben gezahlt und war nicht an 20h basis pro woche gebunden).
3.) nach drei jahren im callcenter bin ich für diesen job einfach ausgebrannt und kann mich kaum noch motivieren. zudem ist das betriebliche klima (auch wegen umstelung der tauschregelung) gekippt und es macht keinen spass mehr dort zu arbeiten.
meine fragen:
- kann ich die 3 monatige sperre irgendwie verkürzen, oder umgehen, wenn ich mich auf obrige gründe berufe ?
- werde ich probleme beim arbeitslosenanspruch haben, wenn ich erwähne, dass ich weiterstudieren möchte? ich war die ganze zeit immatrikuliert, aber wie gesagt ohne studentische konditionen bezüglich meiner arbeit. ist es besser dies beim arbeitsamt nicht zu erwähnen?
- wann muss ich das arbeitsamt über mein vorhaben informieren?
- bei der bemessung des alg-anspruchs lege ich das steurbrutto, oder das gesamtbrutto der letzten 52 wochen zugrunde? (was ist mit den steuerfreien zuschlägen?)
- in meiner verdienstabrechnung gibt es außerdem den punkt "steuerbrutto, sonstige bezüge". dies sind vergünstigte flüge, die als geltwerter vorteil berechnet und voll verteuert wurden. werden diese auch irgendwie verrechnet?
- ich habe noch einige tage resturlaub aus 2009. ist es sinnvoll, diese tage zusammen mit dem anteiligen anspruch für 01.2010 (gesamt ca. 7 tage) im januar zu nehmen und statt zum 31.12.2009, erst zum 15. oder 31.01.2010 zu kündigen?
besten dank für jegliche hilfe und alle tips im voraus! |
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