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Ausziehen mit 17, welche Möglichkeiten?

 
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123Klaus
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Anmeldungsdatum: Sep 29, 2010
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: Do Sep 30, 2010 6:14 am    Titel: Ausziehen mit 17, welche Möglichkeiten? Antworten mit Zitat

Guten Abend zusammen,

Folgende Situation:

Ein 17 Jähriges Mädchen Namens Verena (in 4 Monaten 1Cool, macht Ihr Abitur, letztes Zeugnis war 2,4 und geht jetzt in die 12. Klasse. Also Schulisch ganz passabel. Zu Hause aber hat Sie immer Stress mit Ihren Eltern, heute darf Sie am Wochenende nur bis 10 Uhr raus (wenn sie brav zu Ihrer Familie war), wobei sie früher bis 12 auch schon mal durfte(was aber nur kleine Ausnahmen waren). Die Mutter Namens Claudia beschimpft die Tochter oft, Ihr rutschen immer Sätze wie: "Geh doch ins Heim", "Du bist Egoistisch und denkst nur an Dich", "Mir egal was du machst" aus. Zu Hause macht Verena selbst Ihre Wäsche, putzt immer wieder, aber Sie sagt das macht Sie freiwillig und wirklich nicht weil die Mutter Sie zwingt, was man Ihr glauben kann. Sie sagt auch das es ein Schritt ist, um später leichter ausziehen zu können, und sich schonmal daran zu gewöhnen.
Die Mutter ist sehr am Klammern, da Verena einen 20 Jährigen Freund (nimmt keine Drogen, oder hat sonstigen schlechten Einfluss auf Sie) hat, wo Claudia denkt das er Sie von der Familie bzw. von Ihr wegnehmen will. Was überhaupt nicht der Fall ist. Er hat aber eine eigene Wohnung, eigenes Einkommen (macht eine Ausbildung). Die Verena durfte aber noch nie bei Ihrem Freund schlafen, da die Mutter sonst ausrasten würde. Sie dürfen sich nicht jeden Tag sehen, wenn die Mutter es nicht will darf und kann Sie nicht zu Ihrem Freund. Es gab sogar schon so heftige Streits zu Hause, das Verena nicht mehr konnte und zum Jugendamt gegangen ist, weil Sie so verzweifelt ist. Da die Familie sie am liebsten 24/7 zu Hause haben möchte und das Sie immer machen soll was die Mutter Ihr sagt.
Jetzt ist das Jugendamt ein Auge auf Sie, aber man meinte, das Sie nur 2 Möglichkeiten hätte, entweder betreutes Wohnen (was Sie auf keinen Fall will) oder Sie muss bei Ihrer Familie bleiben (die Eltern haben immer noch die Vollmundschaft, obwohl das Jugendamt weiß wie schlecht es der Tochter geht und Sie machen nichts!). Das Jugendamt will einfach nur gucken nur den Schulischen Laufbahn weiterverfolgen um zu überprüfen ob Sie es schafft obwohl sie so einen Stress zu Hause hat. Was eigtl. kein Lösung darstellt, da die Familie sie ja kaum raus lässt, weil sie nur für die Familie da sein soll und nur Hausaufgaben machen soll, Lernen soll. Natürlich ist im gesunden maße es okay, aber die Familie trimmt die richtig dazu.

1 Fragen: Gibt es keine Möglichkeit das Verena für evtl. 2 Wochen zu Ihrem Freund ziehen kann um ein bisschen Abstand zu gewinnen? Um Ruhe in der Sache zu kriegen? Oder komplett zu Ihm ziehen? Sie wird ja schließlich in 4 Monaten 18 Jahre.

Dann hat sich Verena erkundigt was passieren würde wenn Sie 18 Jahre wäre ob Sie evtl. dann ausziehen kann, zum Freund hinziehen? Man meinte das die Familie (bzw. Eltern) immer noch Ihr Vollmund sei, obwohl Sie 18 ist, und wenn die Familie nicht will das die beiden zusammen Leben, Sie ins Heim kommt. Erst ab dem 27. Lebensjahr sei es Ihnen möglich zusammen zu Leben. Und eine Begründung war, weil die Eltern für Sie finanziell aufkommen, können Sie entscheiden wo sie wohnen soll, Heim oder zu Hause, aber auf keinen Fall bei Ihrem Freund.

2 Fragen: Das ist doch totaler Schrott oder? Man ist doch mit 18 Volljährig, man kann es doch dann selbst entscheiden, oder nicht? Obwohl die Vollmundschaft besteht, können Sie ihr doch nicht vorschreiben du bleibst bei uns oder du gehst ins Heim, aber auf keinen Fall zum Freund, nur weil Sie finanziell Ihr helfen? Dazu sind Sie doch nämlich auch verpflichtet. Hat man nicht endlich mit 18 Jahren sein eigenes Recht, sein Leben zu bestimmen? Was vllt. noch ein Problem ist das sie jetzt natürlich nicht geschlagen wird, aber physisch total fertig gemacht wird, und die sozialen Kontakte, Entwicklung von Ihr sehr stark leidet.

Habe es jetzt nicht ganz detailliert geschildert, aber ich glaube das man das Problem versteht.

Viele Fragen und ich hoffe das man mir halbwegs geläufig, die Rechtslage erklären kann. Ich danke Ihnen im Voraus.
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