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Anmeldungsdatum: Oct 17, 2004 Beiträge: 24
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Verfasst am: Mo Okt 09, 2006 8:14 pm Titel: Betriebsrente bei Witwen |
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Sieht eine betriebliche Versorgungsordnung vor, das Witwen bzw. Witwer keine "Hinterbliebenden Betriebsrente" beanspruchen können, wenn Sie mehr als 10 oder 15 Jahre jünger sind als der verstorbene ehemalige Arbeitnehmer, so steht dies zwar nicht im Widerspruch zum deutschen Recht.
Nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichtes, "erscheint es jedoch zweifelhaft", ob dies auch mit europäischen Recht vereinbar ist.
Das BAG hat den Europäischen Gerichtshof eingeschaltet.
(AZ: 3 AZR 352/05)
Betriebsrente bei Witwen |
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