Verfasst am: Di Sep 25, 2007 1:48 am Titel: Hauseigentum und ALG II
Wenn ein Langzeitarbeitsloser ein Eigenheim besitzt und dieses noch mit seiner Lebensgefährtin und zwei minderjährigen Kindern bewohnt; in diesem Fall wohnt er im 125 qm großen Erdgeschoss und hat seine Dachgeschosswohnung vermietet so kann die Arbeitsagentur seinen Antrag auf Arbeitslosengeld II nicht mit der Begründung ablehnen „Er müsse sein Hauseigentum verwerten“.
Im Normalfall wird zwar die komplette Hausfläche berücksichtig. Da er aber einen Teil des Hauses wirtschaftlich nutzt ist hier nur die 125 qm Wohnung einzusetzen. Dem Antrag auf ALG II ist somit stattzugeben.
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