Verfasst am: Fr Aug 17, 2007 4:39 am Titel: Gesetzliche Rente
Die Beiträge sind in der Regel für Angestellte und Azubis Pflichtberträge. Ein Arzt oder ein Rechtsanwalt bildet hier die Ausnahme. Diese zahlen meistens in Versorgungswerke ein. Der gesetzliche Rentenbeitrag beträgt seit Januar 2007 19.9 Prozent.. Dieser Beitrag wird automatisch an die Rentenkasse abgeführt. Die Hälfte des Betrages zahlt hierbei meistens der Arbeitgeber. Hierbei gibt es jedoch Bemessungsgrenzen zu beachten..
In Westdeutschland beträgt die Bemessungsgrenze 5.250 Euro und in den neuen Bundesländern 4.550 Euro.
Wenn das monatliche Einkommen diese Beträge übersteigt müssen Sie evt. keine Extrabeiträge zahlen.
Die gesetzliche Rente wird ebenfalls durch die Riesterrente und der Rürüprente (Basisrente) ergänzt.
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