Verfasst am: Sa Aug 25, 2007 2:29 am Titel: Arbeitslos und Praktikum
Die Arbeitsagentur bzw. die Arbeitslosengeldstelle 2 muss grundsätzlich über ein Praktikum des Arbeitslosen Informiert werden. Der Hintergrund ist hierbei, das die Arbeitslose Person sich für den Arbeitsmarkt oder eine Fortbildung bereithalten müssen bzw. Zeit hat.
Ob das Praktikum zulässig ist bzw. angenommen werden kann, entscheidet hierbei im Einzelfall der zuständige Sachbearbeiter.
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