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gesetzliche Hinterbliebenenversorgung

 
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soziali
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Anmeldungsdatum: Jan 23, 2007
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: Di Jul 31, 2007 6:20 pm    Titel: gesetzliche Hinterbliebenenversorgung Antworten mit Zitat

Deutlich geringer als gemeinhin angenommen ist die gesetzliche Hinterbliebenenversorgung. Die "kleine" Witwenrente beträgt nur 25 Prozent der Versichertenrente des Verstorbenen, die "große" Witwenrente wurde von 60 auf nur noch 55 Prozent gekürzt. Vor allem Familien, in denen ein Ehepartner das Haupteinkommen verdient, stehen also im Falle eines Falles am Rande des Ruins. Das gilt nicht zuletzt in der so genannten zweiten Lebenshälfte, wenn man sich an einen gewissen Lebensstandard gewöhnt hat - und zugleich der Finanzbedarf für das Studium der Kinder oder die Abbezahlung eines Baudarlehens außergewöhnlich hoch ist.

Natürlich gibt es viele verschiedene Möglichkeiten, den Ehepartner oder die Kinder für den Notfall finanziell abzusichern. Über eine Risikolebensversicherung lässt sich dieser Schutz jedoch für sehr wenig Geld erzielen. Jeder kann die Versicherungssumme und die Laufzeit nach Bedarf festlegen. Experten empfehlen, das Drei- bis Fünffache des Jahresnettoeinkommens als Todesfallsumme zu vereinbaren. "Für die Auswahl der Police ist der Preis das wichtigste Kriterium. Die Leistungen sind im Wesentlichen gleich", betonen die Verbraucherschützer von "Finanztest" (Heft 04/2007). Sie haben die Angebote von 61 Gesellschaften untersucht und enorme Beitragsunterschiede festgestellt. Zu den günstigsten Anbietern in allen Kategorien zählen z.B. die KarstadtQuelle Versicherungen. Den günstigsten Beitrag hat der Direktversicherer etwa für einen 40-jährigen Nichtraucher. Dieser zahlt für eine Versicherungssumme von 150.000 Euro nur 147 Euro im Jahr (Laufzeit 10 Jahre).
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