soziali Newbie


Anmeldungsdatum: Jan 23, 2007 Beiträge: 11
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Verfasst am: Do Aug 02, 2007 5:12 pm Titel: Hartz 4 und Unterhalt für Leistung und Unterkunft |
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Wenn die Agentur für Arbeit ALG II Empfänger bereits Leistung für Unterkunft und Heizung bezahlt, worin auch die Heizkostenabschlagszahlungen inbegriffen sind, muss die Agentur nicht noch zusätzlich für Rückstände aus Abschlagszahlungen aufkommen.
Dabei gehts es ja nicht um Mietschulden und eine Wohnungslosigkeit droht ebenfalls nicht. Hier könnte lediglich das Sozialamt weiterhelfen.
(Landessozialgericht Rheinland-Pfalz (AZ: L3 ER 41/06 AS) |
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