Verfasst am: Di Aug 28, 2007 3:57 pm Titel: Sozialauswahl bei anstehenden Entlassungen
Ein Arbeitgeber hat grundsätzlich das Recht bei anstehenden Entlassungen "Arbeitnehmer" die im "berechtigten betrieblichen Interesse" liegen nicht mit in die Sozialauswahl einzubeziehen.
Das Bundesarbeitsgericht hatte dazu in einen Fall entschieden, in dem einer schwer behinderten Reinigungs- und Servicekraft eines Krankenhauses gekündigt worden war.
Die Klink wies darauf hin, dass die Weiterbeschäftigung einer Kollegin der "Wirtschaftshilfe" deswegen im "berechtigten betrieblichen Interesse" seih, weil die Schwerbehinderte häufig krankheitsbedingt gefehlt hatte.
Diesem "Umweg" stimmt das Gericht jedoch nicht zu und verwies den Fall zur klärung an die Vorinstanz zurück.
(AZ.: 2 AZR 306/06)
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