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Anmeldungsdatum: Dec 10, 2006 Beiträge: 27
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Verfasst am: Mi Apr 04, 2007 7:59 pm Titel: Erwerbsminderungsrente und Witwenrente |
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Erwerbsminderungsrente:
Wer aus gesundheitlichen Gründen nur eingeschränkt arbeiten kann, erhält max. 10,8 Prozent Abschlag. Wenn er 35 Beitragsjahre erfüllt hat, kann er weiterhin mit 63 Jahren in Rente gehen.
Die Regelung gilt bis 2023 und danach sind 40 Beitragsjahre erforderlich.
Witwenrente:
Die Altersgrenze für di Witwenrente wird von 45 auf 47 Jahre angehoben. |
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