Verfasst am: Di Jun 19, 2007 4:40 am Titel: Hartz 4: Steuererstattung und Vermögensfreibetrag
Mein Kumpel ist seit Mai Hartz 4-Empfänger, vorher ALG. Er erwartet in den nächsten Tagen eine Steuererstattung von 1.200 bis 1.500 €.
Durch meine bisherige Internetrecherche habe ich heraus gefunden, dass diese Erstattung von der ArGe als Einkommen angesehen wird. Richtig?
Da er "nur" Vermögen in Höhe von 3.000 € hat, ist der Freibetrag noch nicht gänzlich aufgebraucht. (25 Jahre x 250 € = 6.250 €) Nun frage ich mich aber, ob das Geld nicht unter den Vermögensfreibetrag fällt?
es ist richtig, dass die Steuerrückerstattung von der ARGE als Einkommen angerechnet wird.
Was ich leider auch nicht weiß, ob der zu erwartende Betrag mit unter den Vernögensfreibetrag fällt.
Gruß
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