soziali Newbie


Anmeldungsdatum: Jan 23, 2007 Beiträge: 11
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Verfasst am: Do Jul 26, 2007 3:24 pm Titel: Hart 4 und Unterhaltsgeld |
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Ein Arbeitsloser, der für sich und seine Bedarfsgemeinschaft Arbeitslosengeld 2 bezieht, muss nicht akzeptieren, das die Agentur für Arbeit einen Teil der gezahlten Leistung mit der Begründung zurück fordert, sie seinen zu Unrecht ausgezahlt worden, da er von der Arbeitsagentur bewilltes Unterhaltsgeld bei der Berechnung der ALG 2 seinerzeit nicht angegeben hatte.
(AZ: L9 AS 33/06) |
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