user7 Newbie


Anmeldungsdatum: Dec 10, 2006 Beiträge: 27
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Verfasst am: Fr Jan 25, 2008 5:55 am Titel: Krankengeld und Entgeltfortzahlung |
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SGB V, § 46, Abs. 2
Weder Krankengeld noch Entgeltfortzahlung
Folgender Sachverhalt: Arbeitsaufnahme 01.12.
Krankheit 07.12.07, AU vom 07.12.07
Arbeitgeber beruft sich auf Entgeltfortzahlungsgesetz. Fortzahlung erst ab 4 Wochen ununterbrochener Arbeit. Krankenkasse beruft sich auf SGB V, § 46, Abs.2
Bedeutet das dann, dass für diesen 1 Tage keine Sozialversicherung besteht??
linuspapa
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