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Anmeldungsdatum: Oct 17, 2004 Beiträge: 24
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Verfasst am: Mo Jan 22, 2007 6:14 pm Titel: Erwerbsminderungsrente beim Ehepaar |
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Hartz IV: Bezieht ein Ehepaar Erwerbsminderungsrente, so kann es den im Rahmen der Hartz IV Gesetze eingeführten Kinderzuschlag nicht für sich beanspruchen, da diese nur Erwerbstätigen zusteht, die zwar für Ihren eigenen Unterhalt aufkommen können, nicht aber für den Ihrer Kinder.
Der im Grundgesetzt verankerte Gleichbehandlungsgrudsart wird dadurch nicht verletzt.
(Sozialgericht Koblenz, S 11 KG 14/05) |
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