Verfasst am: Sa Jan 27, 2007 10:34 am Titel: Mietkaution
hallo,
ich gehe davon aus das ich hier richtig bin, ich versuche mal mein problem zu schildern! also ich habe vor 6 jahren! eine wohnung in berlin bezogen und hatte natürlich als sozialhilfeemfänger keine kaution! diese wurde mir dann als einmaliges darlehen bewilligt! einzige auflage die ich hatte und das schriftlich erklären musste, mich dazu bereit zu erklären das ich damit einverstanden bin
das sich das amt vorbehielt mir monatlich von meiner laufenden hilfe 50,- dm einzubehalten, diese also abbezahle! was ich auch tat! nun habe ich nix weiter schriftlich darüber das ich diese auch abgezahlt habe, ausser den darlehensvertrag und das schriftstück welches besagt das ich mich dazu bereit erklärt habe, und einverstanden bin das man mir die 50,- dm abzieht!
nun habe ich die wohnung gekündigt und auch die frist eingehalten, mich nun bei meinem ex vermieter gemeldet ob ich meine kaution wieder bekommen kann, da sie diese mir ja nicht streitig machen können wegen "ist nicht renoviert" oder der gleichen, ....starren renovierrungsfristen! nun wollen sie mir
diese kaution nicht auszahlen!
weil sie vom bezirksamt gerne den beweis hätten das ich das auch wirklich mal abgezahlt habe, nun gibt es ja das sozialamt nicht mehr, und auch keinen zuständigkeitsbereich, auch kann ich mir nicht vorstellen das dort jemand in den keller gehen wird und unter was weiss ich wieviel tausend akten anfängt zu kramen!!!
meine frage wie soll ich da nun vorgehen? nicht das sich das amt die kaution wieder holt und ich umsonst 2 jahre die kaution bezahlt habe! da meinem vermieter es nicht ausreicht das ich den vertrag habe und das schriftstück von mir, denn würde das ja alles nicht stimmen, und hätte etwas nicht bezahlt? würde oder hätte sich ja das amt nie dazu bereit erklärt mir diese bzw. dem vermieter zu bezahlen! oder sich sofort wieder geholt wenn ich nicht bezahlt hätte!
Du hast ja schriftlich, das Du damit einverstanden warst mit der Einbehaltung der Mietkaution. Ich würde mich einfach an die Stelle wenden, wo Du das Schreiben hingesendet hast. OK das Sozialamt gibt es in diesem Sinne ja nicht mehr, aber deine Akte wo das genau dokumentiert ist, muss es ja noch geben.
Ich denke mit diesen Schriftstück wirst Du denn deine Mietkaution wiederbekommen.
Wäre nett wenn Du deine weitere Vorgehensweise bzw. das Ergebniss hier "Posten" könntest.
also ich war auch der meinung das meiner ehem. hausverwaltung
es reichen müsste das ich einen darlehensvertrag in der hand habe,
und das schriftstück von mir welches besagt das ich mich damit
einverstanden erklärt habe es abzubezahlen!
denn ohne etwas von beidem hätte ja meine hausverwaltung damals
auch keine kaution bekommen, oder das soz! hätte es sich wieder
geholt! wenn ich nicht bezahlt hätte.
nun habe ich dem bezirksamt neukölln den fall geschildert das ich
von denen den beweis brauche das ich monatlich bezahlt habe, und
das die schuld beglichen ist, hab denen das via einschreibe rückbrief
geschickt! ging heute raus, mal sehen was da kommt.
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