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Anmeldungsdatum: Dec 10, 2006 Beiträge: 27
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Verfasst am: Mi Apr 04, 2007 7:03 pm Titel: Regelaltersgrenze |
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Ab 2012 steigt die gesetzliche Renteneintrittsalter für die abschlagfreie Rente schrittweise auf 67 Jahre. Die Umstellung beginnt mit dem Geburtsjahrgang 1947, der bis zur vollen Rente einen Monat länger arbeiten soll.
Der Geburtsjahrgang 1964 ist dann der erste Jahrgang, für den das neue Rentenalter 67 gilt. Dieser Vorgang vollzieht sich von 2012 beginnend bis zum Jahre 2023 (jahrgang 1958) in Monatsschritten, danach bis zum Jahre 2029 in Zweimonatsschritten.
Einige Ausnahmen hierbei gibt es jedoch:
Einer der 45 jahrte seine Beiträge gezahlt hat, soll mit 65 Jahren ohne Rentenkürzung in Rente gehen. Die Kindererziehung also sprich die Beitragszeiten während der Kindererziehung bis zum 10 Lebensjahr zählen mit. Realistisch gesehen fällt jedoch nur ein kleiner Teil unter bzw. auf 45 Beitragsjahre.
Bei 35 Versicherungsjahren soll ab 63 in Rente gehen können. Hierfür muss man jedoch Abschläge in Kauf nehmen. 0,3 Prozent für jeden Monat, den man vor der gesetzlichen Regelaltersgrenze aufhört zu Arbeiten. |
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