Verfasst am: Fr Nov 24, 2006 5:08 am Titel: Grundgesetz und Hartz IV
Die Hartz IV Regelleistung verstoßen nach Auffassung des Bundessozialgerichtes nicht gegen das Grundgesetzt.
Die Kasseler Richter lehnten die Klage einer Frau gegen die Höhe des Regelsatzes von 354,00 Euro und die Anrechnung des Partnereinkommens ab.
Nach Auffassung des Senates ist der Regelsatz sowohl mit dem "materiellen" als auch mit dem "sozialkulturellen Existenzminimun" vereinbar und führe nicht automatisch zu einer gesellschaftlichen Ausgrenzung von Hartz 4 Empfängern.
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