admin Newbie


Anmeldungsdatum: Oct 17, 2004 Beiträge: 24
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Verfasst am: Di Jun 26, 2007 1:49 am Titel: Entlassung |
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Im Allgemeinen Gleichstellungsgesetz ist zwar vorgeschrieben, dass deren Vorschriften bei der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses nicht gelten, dass Arbeitsgericht Osnabrück hält jedoch diese Regelung für mit dem Europarecht nicht vereinbart. Deshalb hob es die Entlassung eines älteren Arbeitnehmers, dem betriebsbedingt gekündigt worden war, auf.
Der Arbeitgeber wollte eine "überalterung der Belegschaft" verhindern. Der Sozialplan sah deshalb "bewusst ein höheres Duchschnittsalter der ausscheidenen Mitarbeiter" vor.
(AZ: 3 Ca 677/06) |
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