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 Betriebliche Altersvorsorge

Sozialrecht Rente und AltersvorsorgeAnonymous schreibt "Mit dem Alterseinkünftegesetz wird bei allen Formen der Altersvorsorge der stufenweise Übergang zur nachgelagerten Besteuerung vollzogen: Die Vorsorgebeiträge sind steuerfrei, die Besteuerung erfolgt erst im Alter bei der Auszahlung der Leistungen. Das System wird auf diese Weise vereinheitlicht und vor allem vereinfacht.
Das betrifft nicht zuletzt den Bereich der betrieblichen Altersversorgung: Seit Jahresanfang gilt für neu abgeschlossene Direktversicherungen die nachgelagerte Besteuerung. Wer über seinen Arbeitgeber eine solche Police vereinbart, kann von seinem Gehalt oder Lohn Beiträge bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung - das sind zur Zeit 2.496 Euro jährlich - in den Aufbau einer Betriebsrente investieren.

Dieser Teil des Bruttolohns ist sowohl von der Steuer als auch von der Sozialversicherung befreit. Der Höchstbetrag wurde sogar noch um einen weiteren steuerfreien Festbetrag von 1.800 Euro aufgestockt, ist allerdings nicht sozialversicherungsfrei.
Da die Steuersätze im Alter meistens erheblich geringer sind als im Berufsleben, ergibt sich häufig eine deutliche Steuerersparnis. Die Rendite wird zudem von Sonderkonditionen gesteigert, die von den Versicherern wegen der kostengünstigen Verwaltung mehrerer Verträge eingeräumt werden. Im Todesfall des Versicherten können Betriebsrenten auf Ehepartner, Kinder oder Lebensgefährten übergehen. Mit dem Erreichen des 60. Lebensjahres kann sich der Versicherte 30 Prozent des Kapitals auf einen Schlag auszahlen lassen.
Im Falle der Insolvenz des Arbeitgebers sind die Rentenansprüche nicht gefährdet, wenn ein unwiderrufliches Bezugsrecht vereinbart wurde. Arbeitnehmer können die Policen beim Wechsel des Arbeitgebers im Übrigen "mitnehmen". Direktversicherungen sind außerdem Hartz-IV-sicher: Die gesetzlich unverfallbaren Versorgungsansprüche aus der Direktversicherung bleiben bei Arbeitslosigkeit erhalten.
Arbeitgeber können die Beiträge zur Direktversicherung als Betriebsausgaben geltend machen. Nicht zuletzt lässt sich mit der Unterstützung der Vorsorgeleistungen der Beschäftigten aber die Motivation der Mitarbeiter steigern. Wo die Policen abgeschlossen werden, entscheidet der Arbeitgeber. Arbeitnehmer sollten sich deshalb an die Personalabteilung ihres Betriebes wenden und sich entsprechend informieren. Marktführer in der betrieblichen Altersversorgung ist die Allianz Lebensversicherungs-AG mit einem Marktanteil von über 20 Prozent. Mit ihrem langjährigen Know-how und einem qualifizierten Außendienst konnten die Stuttgarter diese Position erringen und behaupten.
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