 | Arbeitslosengeld 1 |
Anonymous schreibt "Bezieht ein Arbeitnehmen (mit wenig Deutschkenntnissen) Krankengeld von seiner Krankenkasse und war Ihm bereits 3 Monate vor Ende des Krankengeldbezuges bekannt, dass er danach Arbeitslos werden würde, so darf die Agentur für Arbeit ihn das Arbeitslosengeld 1 nicht kürzen. Auch wenn er sich erst zwei Wochen vor Ende des Bezuges von a href="krankenkassen-forum-2.html" title="Krankengeld und Krankenkassen" >Krankengeld bei der Arbeitsagentur arbeitslos meldet und sich herausstellt, dass die Krankenkasse ihn lediglich mit allgemein gehaltenen Informationen auf mögliche finanzielle Nachteile versorgt hat.
Weil die Kasse während des Krankengeldbezuges "wie ein Arbeitgeber" auftritt, muss sie die Versicherten auf die Folgen einer verspäteten Meldung aufmerksam machen (Hessisches Landessozialgericht, L 9 AL 274/04)
Arbeitslosengeld 1
zurück Versorgungsrecht nächste Pflegeversicherung"
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